AnfO § 20
JN § 58
Ist eine Anfechtung auf geldgleiche Ansprüche gerichtet, ist eine Bewertung des zu schützenden Anspruchs nicht erforderlich. Das trifft auch auf den Antrag auf Anmerkung der Anfechtungsklage zu (7 Ob 33/03h).
AnfO § 20
JN § 58
Ist eine Anfechtung auf geldgleiche Ansprüche gerichtet, ist eine Bewertung des zu schützenden Anspruchs nicht erforderlich. Das trifft auch auf den Antrag auf Anmerkung der Anfechtungsklage zu (7 Ob 33/03h).