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Teilweise Unterbrechung eines außerstreitigen Unterhaltsverfahrens bei Konkurseröffnung

JudikaturZIK 2010/283ZIK 2010, 184 Heft 5 v. 5.11.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 6, 7, 8, 8a

AußStrG § 25 Abs 1 Z 4, § 56

Ein Pflegschaftsverfahren wird, soweit es bis zur Insolvenzeröffnung geschuldeten rückständigen Unterhalt zum Gegenstand hat, durch die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens - auch im Stadium des Rechtsmittelverfahrens (RIS-Justiz RS0036996 [T4]) - ex lege unterbrochen. Die Forderung ist als Konkursforderung im Schuldenregulierungsverfahren anzumelden (10 Ob 41/08i ua).

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