KSchG § 6 Abs 3, § 28
ABGB § 879 Abs 3
Eine Klausel, wonach die Emittentin durch Zahlungen aus Teilschuldverschreibungen an eine Zahlstelle, die mit den Anleihegläubigern in keinem Rechtsverhältnis steht, sondern ausschließlich als Beauftragte der Emittentin handelt, von ihrer Zahlungspflicht befreit wird, ist gröblich benachteiligend und daher nichtig, denn mit dieser Bestimmung würde den Anleihegläubigern zusätzlich zum Insolvenzrisiko der Emittentin auch jenes der Zahlstelle aufgebürdet werden.