KO idF vor 1. 7. 2010 § 176 Abs 1
ZPO §§ 521, 521a
Die Rekursfrist im Konkursverfahren beträgt generell vierzehn Tage. Dies unabhängig davon, ob das Rekursverfahren ein- oder zweiseitig ist oder wie vielen Verfahrensbeteiligten gegen den konkreten Beschluss Rechtsmittellegitimation zukommt.