KO idF vor 1. 7. 2010 § 174 Abs 2, § 176 Abs 1
Die Folgen der Zustellung an alle Beteiligten treten bei Bekanntmachung der Einstellung des Schuldenregulierungsverfahrens durch Aufnahme des Beschlusses in die Insolvenzdatei bereits mit dieser ein. Für den Beginn der 14-tägigen Rekursfrist ist daher auf die öffentliche Bekanntmachung abzustellen (RIS-Justiz RS0065237, RS0110969).