KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 528 Abs 2 Z 2
Rekurse gegen konforme Beschlüsse sind im Konkursverfahren jedenfalls unzulässig. Das gilt auch für Beschlüsse über die Genehmigung eines Kaufvertrags über eine zur Konkursmasse gehörende Liegenschaft.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 528 Abs 2 Z 2
Rekurse gegen konforme Beschlüsse sind im Konkursverfahren jedenfalls unzulässig. Das gilt auch für Beschlüsse über die Genehmigung eines Kaufvertrags über eine zur Konkursmasse gehörende Liegenschaft.