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Genehmigung der kridamäßigen Versteigerung und Revisionsrekurs

JudikaturZIK 2010/221ZIK 2010, 151 Heft 4 v. 27.8.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 119, 171

ZPO §§ 500, 528

In Konkursverfahren sind mangels besonderer Anordnung die JN und die ZPO sinngemäß anzuwenden. Damit ist ein Revisionsrekurs jedenfalls unstatthaft, wenn der Entscheidungsgegenstand an Geld oder Geldeswert 5.000 € nicht übersteigt.

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