Der Beitrag kritisiert die problematische Frist von fünf Arbeitstagen in § 21 Abs 1 der neuen IO, innerhalb derer der Insolvenzverwalter entweder Erfüllung eines zweiseitigen Rechtsgeschäfts verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Diese zu kurze Frist, deren Berechnung völlig unklar ist, führt nach Ansicht des Autors zu Problemen bei zumindest mittelgroßen Konkursverfahren und einer damit einhergehenden Verunmöglichung zahlreicher Unternehmenssanierungen.