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N.N., Jubiläumsgeld - Insolvenzrechtliche Qualifikation, ifas 2010, 130:

FachliteraturAufsätzeZIK 2010/201ZIK 2010, 141 Heft 4 v. 27.8.2010

In der E 8 ObS 1/10w spricht der OGH aus, dass Jubiläumsgeld als Teil des laufenden Entgelts zu behandeln ist. Wird es nach Konkurseröffnung fällig, ist es zur Abgrenzung zwischen Konkurs- und Masseforderungen nach dem Anwartschaftsprinzip zu aliquotieren.

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