Der Autor begrüßt die Entscheidung des verstärkten Senats des OGH 1 Ob 160/09z, in der dieser entschied, dass Insolvenzverfahren und deren Nachwirkungen allein nicht zu einer Verminderung der Unterhaltspflicht führen.
Der Autor begrüßt die Entscheidung des verstärkten Senats des OGH 1 Ob 160/09z, in der dieser entschied, dass Insolvenzverfahren und deren Nachwirkungen allein nicht zu einer Verminderung der Unterhaltspflicht führen.