Anlässlich der E des EuGH in der Rs German Graphics beschäftigt sich der Beitrag mit dem sachlichen Anwendungsbereich der EuInsVO und seiner Abgrenzung zur EuGVVO. Der Autor weist darauf hin, dass der Insolvenzrechtsbegriff dieser beiden europäischen VO derselbe sei und es keinen Grundsatz gebe, den sachlichen Anwendungsbereich der EuInsVO tendenziell eng auszulegen.