In der E Rs C-292/08 , German Graphics/Alice van der Schee, wendet der EuGH einen autonomen Ansatz für die Beantwortung der Frage an, ob ein bestimmtes Verfahren - in diesem Fall ein auf einen einfachen Eigentumsvorbehalt gestütztes Herausgabebegehren - in den Anwendungsbereich der EuGVVO oder der EuInsVO fällt. Der Autor bewertet diese Entscheidung, in der der EuGH den Anwendungsbereich der EuGVVO als weit beschreibt, positiv.