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Unzulässige Klauseln in einem Bürgschaftsvertrag

JudikaturZIK 2010/166ZIK 2010, 114 Heft 3 v. 1.7.2010

KSchG §§ 28 ff

ABGB §§ 864a, 879 Abs 3, § 1358

Maßstab für die Beurteilung von für Verträge vorgesehenen Bedingungen in AGB oder in hierbei verwendeten Formblättern (im Anlassfall: Bürgschaftsvertragsformulare) in einem Verbandsprozess ist die für den Kunden ungünstigste mögliche Auslegung, mag auch eine kundenfreundlichere Auslegung denkbar sein (RIS-Justiz RS0016590 [T6]). Für eine geltungserhaltende Reduktion ist im Rahmen des Verbandsprozesses kein Raum (RIS-Justiz RS0016590 [T15]; RIS-Justiz RS0038205 [T1, T6, T12]). Zweck des Verbandsprozesses ist es auch jene Klauseln zu beseitigen, die dem Verbraucher ein unzutreffendes oder auch nur unklares Bild seiner vertraglichen Position vermitteln (RIS-Justiz RS0115219 [T1]) und ihn so von der Durchsetzung seiner Rechte abhalten könnten (6 Ob 261/07m).

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