1. Der Hof van Cassatie van België legte am 1. 3. 2010 dem EuGH Fragen zur Auslegung des Art 3 Abs 4 EuInsVO betreffend die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens vor (Rs C-112/10 ). Einerseits will man Aufklärung darüber, was unter den "Bedingungen" zu verstehen ist, die es ausschließen, dass ein Hauptinsolvenzverfahren im Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner seinen Interessenmittelpunkt hat. Weiters wird gefragt, ob der "Gläubiger" im Niederlassungsstaat, der die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens beantragen darf, auch eine Behörde sein kann, die im Gläubigerinteresse und als Vertreter der Gesamtheit der Gläubiger auftritt; bejahendenfalls, ob nachzuweisen ist, dass im Interesse von Gläubigern des Niederlassungsstaates gehandelt wird.