vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Siebentes und achtes Vorabentscheidungsverfahren zur EuInsVO

ZIK aktuellZIK 2010/118ZIK 2010, 81 Heft 3 v. 1.7.2010

1. Der Hof van Cassatie van België legte am 1. 3. 2010 dem EuGH Fragen zur Auslegung des Art 3 Abs 4 EuInsVO betreffend die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens vor (Rs C-112/10 ). Einerseits will man Aufklärung darüber, was unter den "Bedingungen" zu verstehen ist, die es ausschließen, dass ein Hauptinsolvenzverfahren im Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner seinen Interessenmittelpunkt hat. Weiters wird gefragt, ob der "Gläubiger" im Niederlassungsstaat, der die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens beantragen darf, auch eine Behörde sein kann, die im Gläubigerinteresse und als Vertreter der Gesamtheit der Gläubiger auftritt; bejahendenfalls, ob nachzuweisen ist, dass im Interesse von Gläubigern des Niederlassungsstaates gehandelt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte