GmbHG § 62 Abs 2
ZPO § 502 Abs 1
Das Trennungsprinzip, wonach für die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet, gilt auch im englischen Recht für die Limited. Ausnahmsweise erlaubt es die Durchgriffshaftung, im Fall einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung einer juristischen Person, um Dritte zu schädigen oder Gesetze zu umgehen, auf die "hinter" der juristischen Person stehenden Akteure durchzugreifen und diese zur Erfüllung von Verbindlichkeiten heranzuziehen. Dieser selbstständige Haftungsgrund ist jedoch nicht schon durch die Verletzung von Pflichten aus dem von der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag erfüllt, sondern es muss noch ein besonderer Missbrauchsvorsatz gegeben sein.