Bei Beratung des IRÄG 2010 beschloss der Justizausschuss eine Entschließung, laut der die BMJ bis September 2011 Stand und Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern evaluieren soll. Aus- und Fortbildungsprogramme für Masse- und Sanierungsverwalter sollen dabei besonders berücksichtigt werden (s 651 BlgNR 24. GP).