1. In zahlreichen Gesetzen wird auf das Konkurs- und Ausgleichsrecht Bezug genommen, auch KO und AO, der Zwangsausgleich usw werden häufig erwähnt. Das IRÄG 2010 bringt nun anstelle der bestehenden Verfahren ein Einheitsinsolvenzverfahren, die AO wird aufgehoben, der Zwangsausgleich durch den Sanierungsplan ersetzt, die Eigenverwaltung außerhalb des Privatkonkurses eingeführt; dazu kommen terminologische Änderungen (s § 275 IO). Damit besteht Anpassungsbedarf.