Die Autoren behandeln Entscheidungen dt Gerichte zur Frage, welches Recht in einem Insolvenzverfahren nach EuInsVO zur Ermittlung der Pfändungsschutzvorschriften heranzuziehen sei. Sie halten sowohl die Anwendung der lex fori concursus als auch des Rechts des Belegenheitsstaates für grundsätzlich argumentierbar.