Der Beitrag untersucht die 2006 in Rumänien erfolgte Umsetzung der InsolvenzschutzRL, im Zuge derer ein Garantiefonds eingerichtet wurde, aus dem Arbeitnehmer Insolvenzgeld für bis zu drei Monate beziehen können. Die Regelung sei insgesamt gelungen, insb beim vereinfachten Insolvenzverfahren müssten aber noch Lücken geschlossen werden.