Die Autoren glossieren die E VwGH 2007/04/0234, in der ausgesprochen wurde, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens über eine beschwerdeführende Gesellschaft deren Rechtspersönlichkeit nicht erlöschen lasse und ein rechtliches Interesse an der Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens bestehen könne. Dies entspreche der stRsp des OGH.