1. Das InsolvenzrechtsänderungsG 2009 ist nicht wie geplant mit 1. 1. 2010 in Kraft getreten. Ursache dafür waren vor allem Diskussionen über Einschränkungen bei den Anfechtungsmöglichkeiten (s ZIK 2009/277, 181). Nach mehreren Gesprächen, die insb seitens des BMJ und des BMASK geführt wurden, gelangte man im Februar 2010 zu einer Lösung in Bezug auf die anfechtungsrechtlichen Streitfragen. Bei Redaktionsschluss für diese Ausgabe der ZIK waren jedoch noch nicht alle Voraussetzungen geklärt, die von politischer Seite für die Umsetzung der Reform des Unternehmensinsolvenzrechts verlangt werden. Grundsätzlich besteht aber Konsens, am Reformentwurf festzuhalten und ihn möglichst rasch umzusetzen.