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Maßgebliche Zeitpunkte und Fristen bei der Einzelanfechtung

JudikaturZIK 2009/332ZIK 2009, 213 Heft 6 v. 29.12.2009

AnfO § 2 Z 1, §§ 3, 9 Abs 1

Fallen Veräußerungsgeschäft und der Eigentumserwerb zeitlich weit auseinander, ist der für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners maßgebliche Zeitpunkt der von dessen Tätigkeit, also beim Verkauf einer Liegenschaft der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern der Verkäufer die Aufsandungserklärung bereits im Vertrag abgegeben hat (RIS-Justiz RS0086654).

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