vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahmsantrag im Konkurs und Frist

JudikaturZIK 2009/329ZIK 2009, 211 Heft 6 v. 29.12.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 § 176 Abs 1

ZPO: § 521a Abs 1 Z 3 aF, § 530

Die Rekursfrist im Konkursverfahren beträgt 14 Tage. Das gilt, selbst wenn man die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags im Konkursverfahren bejahen wollte, auch für diesen. Der Rechtsmittelzug und damit die maßgebliche Rechtsmittelfrist kann bei Anträgen auf Wiederaufnahme nicht anders gestaltet sein als bei den Entscheidungen, gegen die sie sich richten (RIS-Justiz RS0116279; 4 Ob 80/02x SZ 2002/45).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte