KO idF vor 1. 7. 2010 § 31
Bei Banken ist im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Die kreditgebende Bank kann sich auf eine positive Zukunftsprognose nur berufen, wenn eine solche erstellt und ausreichend begründet wurde (RIS-Justiz RS0064672; 6 Ob 110/00w SZ 73/182; 6 Ob 72/06s).