Der Autor untersucht die Insolvenzgründe in den 27 Mitgliedstaaten der EU und kommt zum Schluss, dass sämtliche Staaten die Zahlungsunfähigkeit, zwei Drittel der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zukünftige Zahlungsunfähigkeit und weniger als die Hälfte Überschuldung als Insolvenzgrund anerkennen. Überdies wird auf die gravierenden Unterschiede in den einzelnen nationalen Regelungen hingewiesen.