In der Anm zu OGH 16. 1. 2008, 8 ObS 27/07i kommt die Autorin zum Schluss, dass die Qualifizierung der Tätigkeit eines Organmitglieds ausschlaggebend für die Möglichkeit des Bezugs von Insolvenz-Entgelt sei. Nur in Missbrauchsfällen sei eine generelle Versagung des Anspruchs möglich.