Der Autor bespricht die E OGH 23. 2. 2009, 8 Ob 108/08a, in der der OGH die Rsp zur Haftung von faktischen Geschäftsführern bei verspäteter Konkursantragstellung gegenüber Altgläubigern weiter fortschreibt, zustimmend.
Der Autor bespricht die E OGH 23. 2. 2009, 8 Ob 108/08a, in der der OGH die Rsp zur Haftung von faktischen Geschäftsführern bei verspäteter Konkursantragstellung gegenüber Altgläubigern weiter fortschreibt, zustimmend.