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Keine Verfahrenshilfe für Konkursmassen

BeiträgeRA Dr. Stephan RielZIK 2009/186ZIK 2009, 120 Heft 4 v. 28.8.2009

Das Budgetbegleitgesetz 2009 hat § 63 Abs 2 ZPO, der die Voraussetzungen regelte, unter denen einer "juristischen Person oder einem sonstigen parteifähigen Gebilde" die Verfahrenshilfe zu bewilligen war, aufgehoben.11Art 15 Z 3 lit b BGBl I 2009/52. Damit gibt es seit 1. 7. 200922Gem Art 16 Abs 11 BGBl I 2009/52 ist § 63 ZPO nF anzuwenden, wenn der Verfahrenshilfeantrag nach dem 30. 6. 2009 gestellt wird. keine gesetzliche Grundlage für Verfahrenshilfeanträge von Masseverwaltern mehr.

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