Das Budgetbegleitgesetz 2009 hat § 63 Abs 2 ZPO, der die Voraussetzungen regelte, unter denen einer "juristischen Person oder einem sonstigen parteifähigen Gebilde" die Verfahrenshilfe zu bewilligen war, aufgehoben.1 Damit gibt es seit 1. 7. 20092 keine gesetzliche Grundlage für Verfahrenshilfeanträge von Masseverwaltern mehr.