Am 1. 7. 2009 traten drei Rechtsnormen in Kraft, die die Gerichtsgebühren in Insolvenzverfahren änderten. Die neue Rechtslage soll im Folgenden kurz dargestellt werden.1
Am 1. 7. 2009 traten drei Rechtsnormen in Kraft, die die Gerichtsgebühren in Insolvenzverfahren änderten. Die neue Rechtslage soll im Folgenden kurz dargestellt werden.1