IESG § 1
RATG Tarifpost 1, 2, 3
Insolvenz-Entgelt gebührt nur im Fall einer gesetzlichen Abfertigung, eine darüber hinaus gewährte freiwillige Abfertigung ist nicht gesichert (RIS-Justiz RS0101975; 8 ObS 16/05v).
IESG § 1
RATG Tarifpost 1, 2, 3
Insolvenz-Entgelt gebührt nur im Fall einer gesetzlichen Abfertigung, eine darüber hinaus gewährte freiwillige Abfertigung ist nicht gesichert (RIS-Justiz RS0101975; 8 ObS 16/05v).