vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein bewusst eröffnetes zweites Hauptinsolvenzverfahren ist wirkungslos

JudikaturZIK 2009/52ZIK 2009, 33 Heft 1 v. 27.2.2009

EuInsVO: Art 16

EGInsO: Art 102 §§ 3 und 4

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft wird in allen anderen Mitgliedstaaten wirksam, ohne dass es hierfür irgendwelcher Förmlichkeiten bedarf. Die EuInsVO geht davon aus, dass es nur ein einziges Hauptinsolvenzverfahren gibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte