KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 528 Abs 2 Z 2
Rekurse gegen konforme Beschlüsse sind im Konkursverfahren jedenfalls unzulässig. Das gilt auch für Beschlüsse über die Abweisung von Anträgen auf Enthebung eines Masseverwalters, auf Bestellung eines besonderen Verwalters bzw auf Untersagung von Beschlüssen des Gläubigerausschusses.