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Kein Revisionsrekurs im Entlohnungsverfahren

JudikaturZIK 2009/49ZIK 2009, 32 Heft 1 v. 27.2.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 § 125 Abs 2

Über die Ansprüche des Masseverwalters auf Entlohnung entscheidet das G zweiter Instanz endgültig, und zwar unabhängig davon, ob es inhaltlich entscheidet oder eine formelle Entscheidung trifft, zB einen Rekurs gegen den Entlohnungsbeschluss des KonkursG zurückweist.

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