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Bewilligung der kridamäßigen Versteigerung ist nach Zuschlag unanfechtbar

JudikaturZIK 2009/48ZIK 2009, 32 Heft 1 v. 27.2.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 119, 171, 176

EO § 183

Nach Rechtskraft des Beschlusses auf Erteilung des Zuschlags bei der Zwangsversteigerung können Mängel des Verfahrens, selbst im Verfahren unterlaufene Nichtigkeiten, nicht mehr zur Beseitigung des Zuschlags führen (3 Ob 18/87 mwN; vgl auch RIS-Justiz RS0003128).

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