KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 119, 171, 176
EO § 183
Nach Rechtskraft des Beschlusses auf Erteilung des Zuschlags bei der Zwangsversteigerung können Mängel des Verfahrens, selbst im Verfahren unterlaufene Nichtigkeiten, nicht mehr zur Beseitigung des Zuschlags führen (3 Ob 18/87 mwN; vgl auch RIS-Justiz RS0003128).