Die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG bringt ein Rücktrittsrecht bei Verbraucherkreditverträgen, Kündigungsregelungen sowie ein Recht des Verbrauchers auf vorzeitige Rückzahlung. Die Autorin hält die RL insgesamt für eine "Kompromisslösung beschränkter legistischer Qualität". Sie unterbreitet Vorschläge für die Umsetzung in Österreich, in der sie eine Chance sieht, die derzeitige Zersplitterung der Materie zu beseitigen.