Die EO-Novelle 2008 räumt dem Berechtigten einer nachrangigen Dienstbarkeit, die der leitungsgebundenen Energieversorgung dient, die Option ein, sein Recht auch bei Zwangsversteigerung der Liegenschaft zu erhalten. Er muss sich verpflichten, den Schätzwert der Dienstbarkeit in die Verteilungsmasse zu zahlen. Der Beitrag erklärt die Neuregelung und geht im Detail auf Zweifelsfragen betreffend die Verteilung der Zahlung des Berechtigten ein.