Der Beitrag geht auf die Änderungen durch die Grundbuchs-Novelle 2008 im Zusammenhang mit der Eintragung von Simultanhypotheken ein. Der Autor weist vor allem auf Neuerungen bei der Antragstellung und beim Rangerwerb hin sowie auf die Tatsache, dass die Neuregelung auch auf bestehende Simultanhypotheken Anwendung findet.