Die Ergebnisse der von der EU-Kommission im Februar 2008 veröffentlichten Studie über die Machbarkeit eines alternativen Kapitalschutzsystems werden in diesem Beitrag detailliert dargestellt. Angedachte Änderungen sind die Einführung von Solvenztests, die stärkere Berücksichtigung von Konzernsachverhalten im Kapitalschutzsystem, sowie die Anwendung der IFRS auch für Zwecke der Gewinnausschüttung. Kostenüberlegungen sprächen dagegen nicht zwingend für eine Änderung des derzeitigen Systems.