Mit dem fünften Vorabentscheidungsersuchen zur EuInsVO wollte ein spanisches Gericht vom EuGH wissen, ob diese Verordnung für Dänemark von Relevanz ist (Rs C-148/08 Finn Mejnertsen/Betina Mandal Barsoe; Näheres s ZIK 2008/125, 73). Dieses Verfahren wurde nun infolge Zurücknahme des Ersuchens mit Beschluss des Präsidenten des EuGH vom 7. 1. 2009 aus dem Register der anhängigen Verfahren gelöscht.