Seit dem 12. 12. 2008 gilt die Europäische Mahnverordnung (VO [EG] 2006/1896 idF ABl L 2008/46, 52). Sie ermöglicht es, in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen für Geldforderungen in unbeschränkter Höhe Zahlungsbefehle zu erlangen, die in den Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung durchsetzbar sind.