Rasch hat der GA Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer am 16. 10. 2008 seine Schlussanträge im dritten Vorabentscheidungsverfahren zur EuInsVO vorgelegt (Rs C-339/07 Christopher Seagon/Deko Marty Belgium NV; s dazu ZIK 2007/194, 109). Es geht um die äußerst kontrovers beurteilte Rechtsfrage, nach welcher Grundlage die internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen zu beurteilen ist. Wieder (s bereits seine Schlussanträge in der Rs Staubitz-Schreiber: ZIK 2005/174b, 149) nach Zitat von Balzac ("Vater Goriot") beschäftigt sich GA Colomer ausführlich mit Entwicklung und Eigenart der Anfechtungsansprüche. Er gelangt zum Ergebnis, dass die gem Art 3 Abs 1 EuInsVO für die Insolvenzverfahren zuständigen Gerichte auch über Anfechtungsklagen gegen Beklagte mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden sollen.