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Fehlüberweisung nach Konkurseröffnung und Aussonderungsanspruch

JudikaturZIK 2008/289ZIK 2008, 170 Heft 5 v. 27.10.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 44, 46

ABGB §§ 414 ff

Der Masseverwalter unterliegt einer umfassenden Pflichtbindung auch gegenüber den Aussonderungsgläubigern. Dementsprechend hat er das Entstehen einer Zugehörigkeit von Forderungen zur Masse, wenn diese Forderungen keinerlei Bezug zur Masse oder zum Gemeinschuldner haben, zu unterbinden. Er hat abgrenzbare Forderungen, soweit die Zugehörigkeit zur Masse entgegen dieser allgemeinen Verpflichtung des Masseverwalters nach der Konkurseröffnung begründet wurde, wieder auszuscheiden.

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