Der Artikel geht auf die Informationspflichten des Bauträgers in Form erhöhter inhaltlicher Ausgestaltungspflichten des Bauträgervertrags ein und setzt sich insb mit § 4 Abs 1 Z 1 BTVG auseinander.
Der Artikel geht auf die Informationspflichten des Bauträgers in Form erhöhter inhaltlicher Ausgestaltungspflichten des Bauträgervertrags ein und setzt sich insb mit § 4 Abs 1 Z 1 BTVG auseinander.