Durch das AuftraggeberInnen-HaftungsG1 werden die §§ 67a-67d in das ASVG eingefügt. Diese Bestimmungen sehen eine verschuldensunabhängige, der Höhe nach begrenzte Haftung des einen Bauauftrag weitergebenden Unternehmers für Sozialversicherungsbeiträge vor, die sein Subunternehmer an österr Krankenversicherungsträger zu entrichten hat. Im Weiteren werden Rechtswirkungen dieser Regelung, die voraussichtlich 2009 in Kraft treten wird2, im Konkurs des Subunternehmers anhand dreier Fallvarianten dargestellt.