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Die Auftraggeberhaftung gem §§ 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers

BeiträgeMag. Barbara ReisenhoferZIK 2008/248ZIK 2008, 150 Heft 5 v. 27.10.2008

Durch das AuftraggeberInnen-HaftungsG11 BGBl I 2008/91. werden die §§ 67a-67d in das ASVG eingefügt. Diese Bestimmungen sehen eine verschuldensunabhängige, der Höhe nach begrenzte Haftung des einen Bauauftrag weitergebenden Unternehmers für Sozialversicherungsbeiträge vor, die sein Subunternehmer an österr Krankenversicherungsträger zu entrichten hat. Im Weiteren werden Rechtswirkungen dieser Regelung, die voraussichtlich 2009 in Kraft treten wird22Die §§ 67a-67d ASVG (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Antragstellung auf Aufnahme in die HFU-Liste, s 2.2.1.) treten in Kraft, sobald durch VO des BMSK festgestellt wird, dass die zur Verfügung stehenden technischen Mittel zu deren Vollziehung geeignet sind., im Konkurs des Subunternehmers anhand dreier Fallvarianten dargestellt.

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