Der mit der Anfechtung einer Zession obsiegende Masseverwalter ist mit Zustimmung des debitor cessus berechtigt, gem § 234 ZPO statt des Anfechtungsgegners in den Prozess über die zedierten Ansprüche einzutreten.
Der mit der Anfechtung einer Zession obsiegende Masseverwalter ist mit Zustimmung des debitor cessus berechtigt, gem § 234 ZPO statt des Anfechtungsgegners in den Prozess über die zedierten Ansprüche einzutreten.