Bei Insolvenz von Konzerngesellschaften stellt sich die Frage nach der Gesamtzuständigkeit eines InsolvenzG für sämtliche Konzerngesellschaften sowohl nach der EuInsVO als auch nach dt Insolvenzrecht. Der Beitrag nimmt eine Gegenüberstellung der jeweils zuständigkeitsbegründenden Tatbestände vor und geht insb auf das Problem des "forum shopping" und die von den Gerichten vorzunehmende Prüfung der missbräuchlichen Änderung des wirtschaftlichen Mittelpunkts im Vorfeld der Insolvenzantragstellung ein.