Ergänzend zum Beitrag DRdA 2008, 207, widmet sich der Autor einem Teilaspekt der AuftraggeberInnen-Haftung, nämlich der Erweiterung der Haftung für den Fall einer als Umgehungsgeschäft zu qualifizierenden Auftragsweitergabe in der Subunternehmerkette. Er erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein Bauunternehmer gem § 67a Abs 10 ASVG (idF BGBl I 2008/91) nicht nur für die Sozialversicherungsbeitragsschulden seines Auftragnehmers, sondern auch von dessen (unmittelbaren und mittelbaren) Subunternehmern haftet.