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Konkurseröffnung: Übergangener Konkursgläubiger ist rekurslegitimiert

JudikaturZIK 2008/169ZIK 2008, 100 Heft 3 v. 2.7.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 § 71c

Wird ein Konkursantrag wegen Vollbezahlung aller Konkursgläubiger abgewiesen, kann ein übergangener Gläubiger den Beschluss mit Rekurs anfechten. Er ist nämlich durch das Unterbleiben der Konkurseröffnung in seinen Rechten als Konkursgläubiger berührt (8 Ob 27/88).

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