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Zur Kenntnis der Benachteiligungsabsicht

JudikaturZIK 2008/113ZIK 2008, 69 Heft 2 v. 6.5.2008

AnfO § 2

ZPO § 502 Abs 1

Ob bei einer Rechtshandlung Benachteiligungsabsicht und Kenntnis davon vorliegen, gehört zum irreversiblen Tatsachenbereich (4 Ob 2294/96y; 9 Ob 337/00z;
SZ 2003/71 uva; RIS-Justiz RS0064178 uva) und ist im Rahmen der Revision nicht

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