Im 2. Teil (1. Teil ZfS 2007/2, 46) wird ua die Haftung des Stiftungsvorstandes, der Banken und des Verwalters einer Stiftung bei der Bestellung von Sicherheiten bei Veranlageentscheidungen und die Regelung von Anlagerichtlinien thematisiert.
Im 2. Teil (1. Teil ZfS 2007/2, 46) wird ua die Haftung des Stiftungsvorstandes, der Banken und des Verwalters einer Stiftung bei der Bestellung von Sicherheiten bei Veranlageentscheidungen und die Regelung von Anlagerichtlinien thematisiert.